Mitteilung zum Schulbetrieb unter Berücksichtigung des Covid 19 Virus (Stand Oktober 2022)

Information – aktuelle Covid-19-Präventionsmaßnahmen

Als Grundlage der Präventionsmaßnahmen seit Beginn des Schuljahres 2022/23 gilt die 328. Verordnung Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (ausgegeben am 29.08.2022). Die Verordnung ist im Downloadbereich verfügbar.

Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt das negative Ergebnis eines Antigen-Tests, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf, oder eines PCR-Tests, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf. Schülerinnen und Schüler können derartige Testnachweise am Schulbeginn mitbringen.

Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, vor Beginn des Unterrichts in der Schule einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Wer zu Hause testen will, kann sich bei der Klassenlehrerin Tests abholen (maximal 3 Stück pro Woche).

Herr Bundesminister Martin Polaschek schreibt:

„Gemäß dem Motto „Mit Corona leben lernen“ lautet unser wichtigstes Ziel auch dieses Jahr, einen kontinuierlichen Präsenzunterricht zu gewährleisten und je nach Risikolage gezielt Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen am einzelnen Schulstandort zu setzen. Einschränkungen sollen deshalb auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden und im Gleichklang mit den Regelungen in anderen Lebensbereichen stehen. Den Rahmen für alle in Österreich geltenden Corona-Maßnahmen bildet der Variantenmanagementplan der Bundesregierung. In diesem Sinne sind auch jene für den Schulbereich vorgesehenen Maßnahmen eng mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt.“

Dem möchte ich mich anschließen und Sie bitten, gemeinsam mit uns die Maßnahmen zur Prävention des Covid-19-Virus im Sinne unserer Gesundheit verantwortungsvoll umzusetzen.

 

Martin Sturm, Schulleiter der VS Concordia

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